In jeder Kirchgemeinde übernimmt der Kirchenverwaltungsrat die Verantwortung für die Finanzen, die Mitarbeiter und die Gebäude. Auf Ebene der Seelsorgeeinheit besteht hiefür ein Zweckverband (ZV), welcher durch einen Verwaltungsrat vertreten wird, welcher aus den drei Präsidenten der Kirchgemeinden gebildet wird.